Feuerwerk, Luftballons ... Was ist erlaubt?

Feuerwerk, aufsteigende Lampions und Luftballons zur Hochzeit – was ist erlaubt und was nicht?

 

Diese Frage stellen sich viele Brautpaare, Gäste und Trauzeugen, vor allem kurz nach Silvester, wenn die Eindrücke des farbenfrohen Spektakels am Himmel noch frisch sind. Verständlich, schließlich ist ein Feuerwerk ein faszinierendes Erlebnis, das perfekt zu freudigen Anlässen passt. Ebenso wie Luftballons und Lampions (Himmelslaternen), die in den Himmel steigen. An diesen drei Aktionen haben definitiv Brautpaar und Gäste gleichermaßen Spaß – ob als offizieller Programmpunkt oder Überraschung.

 

Luftballons – wenn Wünsche hoch hinausgehen

Das Luftballon-steigen-lassen ist schon seit langem ein beliebter Brauch auf Hochzeiten. Und das aus gutem Grund: Die bunten Ballons sehen einfach wunderschön aus, wenn sie von den Gästen gleichzeitig in den Himmel entlassen werden und mit einem netten Gruß oder Wunsch bestückt sanft entschweben. Zudem hat dieser Brauch auch noch eine Langzeitwirkung: Da die Ballons unterschiedlich weit fliegen, kann sich das Hochzeitspaar einige Wochen lang immer mal wieder über eine Karte freuen. Also grundsätzlich ist das Steigenlassen erlaubt - sofern ein paar Regeln beachtet werden:

 

  • Lasst Ballons niemals in unmittelbarer Umgebung (< 15 Kilometer) von internationalen Flughäfen, militärischen Flugplätzen oder Regionalflughäfen, ohne Genehmigung fliegen.
  • Achtet darauf, unter 500 Luftballons zu bleiben und bindet diese nicht zu Ballontrauben.
  • Befestigt keine harten Gegenstände wie Metall, Holz, Leuchtstäbe, Wunderkerzen oder ähnliches an den Ballons. Wenn es aber unbedingt leuchten soll – nutzt fluoreszierende Ballons, die sind erlaubt und somit eine sichere Alternative.
  • Verwendet kein brennbares Gas, sondern immer Helium. Dieses Gas brennt nicht und gilt als ungefährlich.


Ihr möchtet die Ballons außerhalb dieser gesetzlichen Regelungen steigen lassen? Dann stellt direkt bei der Deutschen Flugsicherung einen Online-Antrag:

 

https://bnl.dfs.de/airspaceservice/bnl/leisure/balloon/balloon_edit.jsp?lang=de

 

Boden- oder Höhenfeuerwerk – immer eine zündende Idee?

 

Tja, viel emotionaler, als einen der schönsten Tage des Lebens mit einem Feuerwerk zu feiern, geht es eigentlich nicht. Das ist zumindest die Meinung einiger Brautpaare, die dies selbst erlebt haben. Ein Feuerwerk ist, vor allem mit Musikuntermalung, spektakulär, romantisch und besonders.

 

Mein Tipp: Wenn es in euer Budget passt, solltet Ihr immer einen professionellen Pyrotechniker beauftragen. Der kostet ab 120 Euro pro Minute, ihr habt jedoch keinen Aufwand und seid absolut auf der sicheren Seite. Der Pyrotechniker ist versichert und haftet für eventuelle Schäden. Er achtet auf ausreichend Abstand zum Feuerwerk. Und kümmert sich um die Genehmigung, die jedes Feuerwerk außerhalb des Neujahrswechsels braucht.

 

Natürlich könnt ihr auch selbst Feuerwerksbatterien auf den Rasen stellen – bitte sichert euch dann jedoch ab und denkt an die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Jedes Bundesland handhabt dies anders und hat unterschiedliche Stellen, an denen der „Ausnahmegenehmigungsantrag für Feuerwerk“ eingereicht werden muss – von der Stadt über Ordnungsamt oder Gemeinde bis zur Gewerbeaufsicht, dem Verbraucherschutzamt oder der Kreisverwaltung. Ruft einfach mal bei eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung an, die können euch weiterhelfen und euch sagen, an welche Stelle Ihr euren Antrag richten müsst.

 

Das ist euch zu kompliziert? Wie wäre es mit einer Alternative?

Ob Feuershow, Feuerspucker, Feuertänzer, gemeinsames Entzünden eines brennenden Herzens oder andere Feuerkünstler – Möglichkeiten gibt es viele.

 

Lampions (Himmelslaternen) – Glücksbringer oder riskanter Partyspaß?

Sie sehen wunderschön aus, ganz klar. Doch Himmelslaternen können unfassbare Schäden anrichten. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass der Veranstalter, sprich in der Regel das Brautpaar, für die Schäden haftet.

Was alles passieren kann? Weil viele Anbieter viel zu dünnes Reispapier verwenden, brennen die mit Kerzen bestückten Laternen zum Teil schon beim Start komplett weg und entzünden ggf. alles in ihrer Nähe. Häufig bläst der Wind sie auch unkontrolliert zur Seite weg statt nach oben. Das macht sie sehr gefährlich und zu einer Art Brandsatz, der schon Häuserbrände verursacht hat.

 

Und genau aus diesem Grund ist dieser ursprünglich aus China stammende Brauch bei uns in vielen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) verboten.

 

In folgenden Bundesländern sind Himmelslaternen nicht verboten, aber genehmigungspflichtig – und die Genehmigung wird, in der Regel nicht erteilt: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg.

 

Ihr möchtet es trotzdem versuchen? Dann könnt ihr die Genehmigung ganz bequem online beantragen unter:

 

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Unternehmen/Über%20uns/Arbeitsgebiete/

 

Ich hoffe, eure Fragen mit diesem Blog beantwortet zu haben und wünsche euch eine wunderschöne Hochzeit!

 

(Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen)